| Zum Lebensweg: |
Wilhelm Krüger wurde am 9. Mai 1889 in Augsburg in Bayern geboren und evangelisch getauft. Er wohnte später in Kaiserslautern
in der Werderstraße 6 im heutigen Rheinland-Pfalz, war mit Elisabeth Krüger, geb. Wanner verheiratet und von Beruf Bankangestellter.
Das Landgericht Kaiserslautern verurteilte ihn 1936 wegen "widernatürlicher Unzucht" zu einer
drastischen Zuchthausstrafe von drei Jahren.
Wieder frei:
"Unter Spionageverdacht lieferte die Geheime Feldpolizei im September 1939 einen Bankangestellten bei
der Gestapo ab, der in einem von Militär belegten Lokal in einer Art Kriegstagebuch stenographierte Aufzeichnungen
machte und auffällig Bekanntschaft zu den Soldaten suchte. Der wegen fünf Vergehen der widernatürlichen Unzucht 1936
bereits zu dreijähriger Zuchthausstrafe von Landgericht Kaiserslautern verurteilte 50jährige wurde auf Wunsch der Neustadter Gestapo von
Heydrich sogleich in Schutzhaft genommen, da er des Landesverrats und der widernatürlichen Unzucht dringend verdächtig
ist und erwarten läßt, er werde bei Freilassung den Gang der Ermittlungen stören."
Die inzwischen entschlüsselten Notizen von dem Verdächtigen nach dem Ende seiner Strafhaft angelegt in den Bemühen um
Rechenschaft Selbstkontrolle, offenbarten fast tägliche Treffen ausnahmslos mit anderen Männern, wobei es freilich
ausweislich des Tagebuchs sowie der Aussagen der verhörten Bekannten des Bankangestellten zu keinen sexuellen Handlungen kam.
Lediglich ein 17-jähriger gab an, der ihm zufällig bekannt gewordene Mann habe ihn unter Hinweis auf das Leben großer
deutscher Schriftsteller zu erklären versucht, was er unter wahrhafter Freundschaft verstünde und angefragt, ob er an
seinem Leben teilhaben dürfe. Der Junge hatte nichts dagegen einzuwenden, verbat sich freilich jegliche Kontakte auf
"sittlichem Gebiet", was der Bankangestellte bei den zwei noch folgenden Treffen auch einhielt. Dieses aber war der
Aufhänger für die Gestapo in Neustadt, noch schwerere Geschütze gegen seine Homosexualität offensichtlich unterdrückenden
Mann aufzufahren. Obwohl auch der Schlußbericht dem Urteil kam, daß "keine strafbaren Handlungen nach den Ermittlungen
nachgewiesen werden können" und selbst bei dem Jungen der Fall "über straflose Vorbereitungshandlungen nicht
hinausgegangen ist", beweise "gerade diese Bekanntschaft" aber dessen "Gefährlichkeit, [...] junge unverdorbene Burschen
zu verführen", da er trotz allen Versprechungen und Beteuerungen nicht von seinem Triebe lassen" könne. Am 30. Dezember 1939
ordnete das Gestapa die Überführung in die Strafkompanie des KZ Sachsenhausen an. Dem dortigen Komandanten entwarf man
hingegen das Bild eines Sex-Monters, dessen "homosexuelle Anspielungen" nur an dem "charakterfesten Verhalten" und
"energischen Widerstand" des "jungen Mannes" gescheitert sein. Sein ganzes Sinnen und Trachten dienen nur der
Befriedigung seines anormalen Geschlechtstriebes. Durch die jahrelange gegenseitige und Selbstonanie sei er körperlich
und geistig so heruntergekommen, dass ihm in sittlicher Hinsicht jegliche Hemmung fehle. Daß ihm kein strafrechtlich
ausreichender Tatbestand nachgewiesen werden konnte, sei lediglich seiner verbrecherischen Gerissenheit zuzuschreiben.
Demzufolge ließ auch der Neustadter Gestapo-Beamte bei der ersten Schutzhaftprüfung am 2. März 1940 keinen Zweifel daran,
daß auch künftig wegen der Kürze der Schutzhaft und der Vorstrafen des Verdächtigen im Interesse der Staatssicherheit
dessen verbleiben im Lager während der Kriegszeit für zweckmäßig gehalten werde. Diesem Ansinnen freilich weigerte sich der
KZ-Häftling." 1
Offensichtlich lagen keine homosexuellen oder andere strafbare Handlungen vor. Trotzdem deportierte man ihn Ende Dezember
1939 in das KZ Sachsenhausen, wo er wohl am 14. Januar 1940 eintraf, ihn die SS als "§175-Schutzhäftling" einstufte
und er als "Rosa-Winkel-Häftling" die Häftlingsnummer 6.562 erhielt.
Er kam als "Homosexueller" in die Strafkompanie und wurde am 5. Mai 1940 im Alter von 50 Jahren im KZ Sachsenhausen ermordet.
Bild: 🔎 Sterbeurkunde Standesamt Oranienburg,
Todesursache: "Freitod durch Erhängen"
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